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| Ländliche Familienhilfe |
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Wer kann Hilfe beanspruchen? |
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| Jede Frau, die Mitglied eines örtlichen Landfrauenvereins im Kanton Schaffhausen ist, hat Anspruch auf die Familienhelferin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wann kann Hilfe beansprucht werden? |
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In Notfällen, wenn die Mutter, Bäuerin oder Hausfrau ausfällt, z.B. Unfall, Erkrankung, Todesfall, Wochenbett. Wenn es der Einsatzplan zulässt, auch bei Ferien oder Arbeitsspitzen. Die Vermittlerin nimmt die Anmeldungen der Einsatzfamilien direkt entgegen und erstellt den Einsatzplan.Die Einsätze dauern halbe/ganzeTage oder wochenweise, maximal drei Wochen. |
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Aufgaben der Familienhelferin |
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| Die Familienhelferin ist für Haushalt, Familie, Garten und Kleintiere verantwortlich. Sie übernimmt die Arbeiten, die in normalen Zeiten der Bäuerin oder Hausfrau obliegen. Sie ist nicht verpflichtet, den Jahresputz und Arbeiten auf dem Landwirtschaftsbetrieb zu übernehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Arbeitszeit |
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| Die Helferin arbeitet in der Regel von Montag Vormittag bis Freitag Abend. Die Präsenzzeit der Familienhelferin beträgt höchstens zehn Stunden pro Tag. Darin sind Pausen und Mahlzeiten inbegriffen. Arbeitsbeginn und -ende werden zwischen Einsatzfamilie und Familienhelferin individuell abgesprochen. Details regelt das für die Einsatzfamilie verbindliche Merkblatt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Einsatzfamilie wird abgestuft nach steuerbarem Einkommen Rechnung gestellt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Vermittlungsgebühr Fr. 30.-- pauschal |
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Reiseentschädigung Fr. 15.--/Tag |
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Mitglieder, die vor weniger als einem Jahr einem Landfrauenverein beigetreten sind, zahlen den Tarif für Nichtmitglieder. |
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Kontakt |
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| Vermittlungsstelle |
Brigitte Meister-Schlatter, Freudental 3, 8200 Schaffhausen, Tel. 077 493 22 44, oder 052 643 24 74, jbmeister@bluewin.ch |
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| Leiterin ländl. Familienhilfe |
Gisela
Gehring-Brenner, Risi, 8454 Buchberg, |
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| Verrechnungsstelle | Gabi Werner-Oetiker, Hinterburg 12, 8232 Merishausen, Tel. 052 653 13 22, gmwerner@swissonline.ch | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Präsidentin VSL | Rahel Brütsch-Brügel, Mittlerfeldstrasse 10, 8241 Barzheim, Tel. 052 640 03 94, familie.bruetsch@gmx.ch | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kontonummer | PC 82-15268-6, Verrechnungsstelle ländl. Familienhilfe Verband Schaffhauser Landfrauen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Krankenkasse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Für hauswirtschaftliche Leistungen werden aus der Grundversicherung keine Beiträge mehr bezahlt. Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist eine Zusatzversicherung erforderlich. Nähe Auskünfte erteilen die Krankenkassen. |
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| Wie finanziert sich die Familienhilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Durch die Anwendung von Sozialtarifen werden die Ausgaben der Familienhilfe rund zur Hälfte aus den Verrechnungen der Einsätze gedeckt. Weitere Einnahmen ergeben sich aus den Jahresbeiträgen der einzelnen Landfrauen-Sektionen sowie aus Spenden. |
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Unterschied der Ländlichen Familienhilfe zur Spitex |
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In vielen Gemeinden übernimmt die örtliche Spitex stundenweise Pflege- und Hausarbeiten. Im Unterschied zur Spitex ist die Familienhelferin ganze/halbe Tage und Wochen im Einsatz. Die Ländliche Familienhilfe ist daher eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes. |
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