Ländliche Familienhilfe   
 

Wer kann Hilfe beanspruchen?

Jede Frau, die Mitglied eines örtlichen Landfrauenvereins im Kanton Schaffhausen ist, hat Anspruch auf die Familienhelferin

Wann kann Hilfe beansprucht werden?

In Notfällen, wenn die Mutter, Bäuerin oder Hausfrau ausfällt, z.B. Unfall, Erkrankung, Todesfall, Wochenbett. Wenn es der Einsatzplan zulässt, auch bei Ferien oder Arbeitsspitzen. Die Vermittlerin nimmt die Anmeldungen der Einsatzfamilien direkt entgegen und erstellt den Einsatzplan.Die Einsätze dauern halbe/ganzeTage oder wochenweise, maximal drei Wochen.

Aufgaben der Familienhelferin

Die Familienhelferin ist für Haushalt, Familie, Garten und Kleintiere verantwortlich. Sie übernimmt die Arbeiten, die in normalen Zeiten der Bäuerin oder Hausfrau obliegen. Sie ist nicht verpflichtet, den Jahresputz und Arbeiten auf dem Landwirtschaftsbetrieb zu übernehmen.

Arbeitszeit

Die Helferin arbeitet in der Regel von Montag Vormittag bis Freitag Abend. Die Präsenzzeit der Familienhelferin beträgt höchstens zehn Stunden pro Tag. Darin sind Pausen und Mahlzeiten inbegriffen. Arbeitsbeginn und -ende werden zwischen Einsatzfamilie und Familienhelferin individuell abgesprochen. Details regelt das für die Einsatzfamilie verbindliche Merkblatt.
Kosten
Der Einsatzfamilie wird abgestuft nach steuerbarem Einkommen Rechnung gestellt:

ganzer Tag (max. 10 Std.)

steuerbares Einkommen

halber Tag (max. 5 Std.)

 

 

 

Fr. 80.--

bis Fr. 18'000.--

Fr. 52.--

Fr. 90.--

bis Fr. 22'000.--

Fr. 59.--

Fr. 100.--

bis Fr. 28'000.--

Fr. 65.--

Fr. 110.--

bis Fr. 35'000.--

Fr. 72.--

Fr. 120.--

bis Fr. 43'000.--

Fr. 78.--

Fr. 130.--

bis Fr. 54'000.--

Fr. 85.--

Fr. 160.--

bis Fr. 54'100.--

Fr. 104.--

 

 

 

Fr. 360.--

Nichtmitglieder**

Fr. 240.--

Vermittlungsgebühr Fr. 30.-- pauschal

     Reiseentschädigung Fr. 15.--/Tag
     **Nichtglieder volle Reisekosten (Ansatz 70 Rp./km) 

Mitglieder, die vor weniger als einem Jahr einem Landfrauenverein beigetreten sind, zahlen den Tarif für Nichtmitglieder.

Kontakt

Vermittlungsstelle

Brigitte Meister-Schlatter, Freudental 3, 8200 Schaffhausen, Tel. 077 493 22 44, oder 052 643 24 74, jbmeister@bluewin.ch

Leiterin ländl. Familienhilfe

Gisela Gehring-Brenner, Risi, 8454 Buchberg,
Tel. 044 867 09 97,
risi@hotmail.ch

Verrechnungsstelle Gabi Werner-Oetiker, Hinterburg 12, 8232 Merishausen, Tel. 052 653 13 22, gmwerner@swissonline.ch
Präsidentin VSL Rahel Brütsch-Brügel, Mittlerfeldstrasse 10, 8241 Barzheim, Tel. 052 640 03 94, familie.bruetsch@gmx.ch
Kontonummer PC 82-15268-6, Verrechnungsstelle ländl. Familienhilfe Verband Schaffhauser Landfrauen
Krankenkasse

Für hauswirtschaftliche Leistungen werden aus der Grundversicherung keine Beiträge mehr bezahlt. Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist eine Zusatzversicherung erforderlich. Nähe Auskünfte erteilen  die Krankenkassen.

Wie finanziert sich die Familienhilfe

Durch die Anwendung von Sozialtarifen werden die Ausgaben der Familienhilfe rund zur Hälfte aus den Verrechnungen der Einsätze gedeckt. Weitere Einnahmen ergeben sich aus den Jahresbeiträgen der einzelnen Landfrauen-Sektionen sowie aus Spenden.

Unterschied der Ländlichen Familienhilfe zur Spitex

In vielen Gemeinden übernimmt die örtliche Spitex stundenweise Pflege- und Hausarbeiten. Im Unterschied zur Spitex ist die Familienhelferin ganze/halbe Tage und Wochen im Einsatz. Die Ländliche Familienhilfe  ist daher eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes.